NIS2-Schulung für die Geschäftsleitung
Drei bis vier Stunden, die aus einer gesetzlichen Pflicht einen echten Wissensvorsprung machen: Sie verstehen Ihre persönlichen Pflichten, die Bedrohungslage Ihres Unternehmens und die richtigen Fragen an Ihre IT. Mit Teilnahmebescheinigung als Nachweis.
- 3–4 h kompakt, vor Ort oder remote
- Ihr Fall Übung am eigenen Unternehmen
- Nachweis Teilnahmebescheinigung für die Akte
- jährlich Auffrischung empfohlen
Was Sie nach der Schulung können
Kein Paragrafenvortrag. Jeder Block endet mit einer Entscheidung oder Frage, die Sie danach in Ihrem Unternehmen stellen können.
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Rechtsrahmen und Ihre Pflichten
NIS2-Richtlinie und BSIG in 30 Minuten: Betroffenheit, die zehn Maßnahmenbereiche aus § 30, Registrierung und Meldepflicht, die drei persönlichen Pflichten aus § 38 und wie Haftung entsteht oder vermieden wird.
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Bedrohungslage für Ihr Unternehmen
Wie Angriffe auf Unternehmen Ihrer Größe und Branche heute tatsächlich ablaufen: Phishing, kompromittierte Zugänge, Ransomware, Lieferkette. Mit anonymisierten Fällen und den Kosten, die dabei entstanden sind.
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Risiken bewerten und Maßnahmen billigen
Übung an Ihrem eigenen Unternehmen: Welche Prozesse dürfen wie lange ausfallen? Welche Maßnahmen haben den größten Hebel? Was gehört in den Beschluss der Geschäftsleitung und in den Quartalsbericht?
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Meldepflicht und Krise durchspielen
Ein kurzes Tabletop: Es ist Freitag, 17 Uhr, die Produktion steht. Wer entscheidet was, wer meldet wann an das BSI, was sagen wir Kunden? Sie erleben die 24-Stunden-Frist und nehmen die Lücken mit.
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Die zehn Fragen an Ihre IT
Sie gehen mit einer Liste konkreter Fragen nach Hause, die Sie Ihrer IT und Ihren Dienstleistern stellen sollten, und wissen, welche Antworten Sie beruhigen dürfen und welche nicht.
So läuft die Schulung ab
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Vorbereitung
Kurzes Vorgespräch zu Branche, Größe, Betroffenheit und aktuellen Themen. Die Übungen in Block 3 und 4 werden auf Ihr Unternehmen zugeschnitten.
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Durchführung
Drei bis vier Stunden vor Ort oder als Live-Workshop remote. Ideal sind vier bis zwölf Teilnehmende aus Geschäftsleitung und erweiterter Führung.
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Nachweis und Nachbereitung
Teilnahmebescheinigung mit Inhalten und Dauer, Foliensatz, die Fragenliste für Ihre IT und ein kurzes Protokoll der erkannten Lücken als Grundlage für Ihren Maßnahmenplan.
Für Mitarbeitende: Die Schulungspflicht für die Belegschaft aus § 30 BSIG (Cyberhygiene) decken wir mit Awareness-Trainings und Phishing-Simulationen ab, siehe Schulungsnachweise auf jamorie.eu.
Zur Schulung
Wer sollte teilnehmen?
Die Geschäftsleitung im Sinne von § 38 BSIG: Geschäftsführer, Vorstände, vergleichbare Leitungsorgane. Sinnvoll ist die Ergänzung um Prokuristen und die Leitung von IT, Recht und Kommunikation, damit die Rollen im Ernstfall zusammenpassen.
Ist die Schulung als Nachweis anerkannt?
Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung mit Inhalten, Dauer, Datum und Teilnehmenden. Ein formales Zertifizierungsverfahren für NIS2-Schulungen gibt es nicht; entscheidend ist, dass Inhalt und Regelmäßigkeit den Anforderungen aus § 38 Abs. 3 BSIG entsprechen und dokumentiert sind.
Wie oft wiederholen?
Das Gesetz verlangt Regelmäßigkeit. Wir empfehlen jährlich eine Auffrischung von etwa zwei Stunden, mit aktueller Bedrohungslage, Stand Ihrer Maßnahmen und einer kurzen Übung.
Vor Ort oder remote?
Beides. Vor Ort im Rhein-Main-Gebiet ohne Reisekosten, deutschlandweit nach Absprache. Remote als Live-Workshop mit Übungsteil, keine aufgezeichnete Präsentation.
Schulungstermin für Ihre Geschäftsleitung
Nennen Sie uns Ihre Kontaktdaten, wir melden uns mit Terminvorschlägen und einem Angebot für Ihr Unternehmen.
- Vor Ort im Rhein-Main-Gebiet oder remote
- Zugeschnitten auf Branche und Betroffenheit
- Teilnahmebescheinigung als Nachweis
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